100 km/h Zulassung: Neue Bestimmungen?

Frage:
100 km/h Zulassung: Neue Bestimmungen, seit heuer.

lt. Unserem TÜV: keine TÜV Vorführung mehr erforderlich!, (aber dann eigenes Risiko in Hinsicht darauf, das alle geforderten Punkte erfüllt sind.) Also nur Vorfahren bei der Zulassungsstelle.
Erweiterung der möglichen Anhängelast, wenn ein Schlingerdämpfer montiert ist.
(Leergewicht Kfz x 1,1 bei Trailer; x 1,2 bei Schlingerdämpfer)
Ist im Internet aber noch nicht zu finden, überall noch der alte Stand.
Der arme TÜVler war ziemlich im Stress, als ich mal spät abends dort war, darum hab ich nicht weiter nach Unterlagen gefragt.
Kann das jemand bestätigen? Weis jemand, wo der neue Stand schon veröffentlicht ist??
Antwort:

Hier: Teilweise was gefunden:

Antwort:

Hier ist der gesamte Text abgebildet. :lol:



Gruß Jan
Antwort:



damit sich keiner verrechnet ...
Antwort:

@Stingray:

weisst du vielleicht ob ich beim Landshuter TÜV eine Chance auf Eintragung habe, auch OHNE Stossdämpfer am Trailer?
(Boot wiegt 2 to, Zugfahrzeug darf 3,5to ziehen, Leergewicht hab ich jetzt nicht parat.)
Antwort:

@Stingray:

weisst du vielleicht ob ich beim Landshuter TÜV eine Chance auf Eintragung habe, auch OHNE Stossdämpfer am Trailer?
(Boot wiegt 2 to, Zugfahrzeug darf 3,5to ziehen, Leergewicht hab ich jetzt nicht parat.)