Dänemark-Import / Frage an SteuerexpertenFrage:Gibt es hier Steuerexperten? Oder weiß jemand einen Link? Die Sache ist die: Ich habe mir ein Segelboot in Dänemark bestellt. Im nächsten Frühjahr fahre ich hoch, hole das Boot von der Werft und mache erst mal ausgiebig Urlaub. Anschließend geht's mit Boot & Trailer zurück nach Deutschland. Wie verhält es sich mit der dänischen Mehrwertsteuer? Kann ich die zurückbekommen? Es sind immerhin 25 %. Und was muss ich dann bei der Einfuhr nach Deutschland löhnen? Spielt es eine Rolle, wenn das Boot schon benutzt wurde? Danke für jeden Tipp! Antwort: Moin Gegenleser, bitte nicht auf meine Rechtschreibung achten. :mrgreen: Leider sind die 25% MwSt aus Dänemark weg. Es sein den die Werft verkauft das Boot über einen deutschen Händler. Dann bezahlst Du nur die 16%. Zölle und der gleichen gibt es nicht...Ist EU-Binnenmarkt. Antwort: Ist das sicher? ich hab mich anfang Jahr über Reimporte informiert (KFZ). Demnach kann man die dänische MwSt zurückhohlen, muss dafür aber die deutsche bezahlen. Ob das auch privat geht weis ich nicht, aber vom Händler in DK schon. Aber ich lass mich gerne belehren. Antwort: Hallo Gegenleser, falls Dein Arbeitgeber nicht eine ganz kleine Klitsche ist, und falls Ihr exportiert, geh doch einfach zum Zollfutzi, der bei Euch angestellt ist. Das ganz Exportzeugs ist inzwischen so komplex, daß jeder, der was ausführt, einen solchen Spezialisten auf seiner Gehaltsliste hat. Antwort: vielleicht hilft das: Analogie Computerverakuf von Belgien nach Deutschland. Deutsche Privatperson: Belg. Mehrwertsteuer wird bezahlt (Luxusmehrwertsteuer, 21%) Deutsche Firma: Mehrwertsteuerfrei. Zusatz auf der Rechnung : Mehrwertsteuerfrei da inner-europäische Lieferung nach § XX (hab den nicht zur Hand) die dt. Firma verrechnet das wieder in ihrer Mehrwertsteuererklärung. Fazit: Als Privatperson hast Du Pech gehabt. Hope thats helping Antwort: Hallo Gegenleser, ich bin der Meinung das Du die Differenz zur Deutschen MwSt. zurückbekommen kannst, geht bei EU-Import Autos ja auch. Um ganz sicher zu sein ruf doch mal die Zolltarifauskunft an (040-32237678) die können Dir alle Infos dazu geben. Gruß Jan Antwort: Moin Gegenleser, eine qualifizierte Auskunft erhältst du von dem Finanzbeamten, der auch für deine Einkommensteuererklärung zuständig ist. Für neue Boote gilt: du kaufst dein Boot in Dänemark ohne Umsatzsteuer. Du füllst hier in Deutschland ein Formular aus, das machst du sofort nachdem du wieder in Deutschland bist und versteuerst dann hier mit deutscher Umsatzsteuer von 16%. Das funktioniert leider nicht mit gebrauchten Booten. Das du das Boot als neu übernimmst erkennt man daran, daß du eben keine Steuer in Dänemark bezahlst. Gruß Uwe Antwort: Moin, genauso wie Uwe es sehr gut erklärt hat geht's. Als Zugabe dazu hier noch die Vorschrift: § 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge (1) Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch einen Erwerber, der nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört, ist unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 innergemeinschaftlicher Erwerb. (2) 1Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimeter oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1.550 Kilogramm beträgt. 2Satz 1 gilt nicht für die in § 4 Nr. 12 Satz 2 und Nr. 17 Buchstabe b bezeichneten Fahrzeuge. (3) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt, Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt, Luftfahrzeug nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Aufpassen mußt Du nur, daß Dein Schiff wirklich in Deutschand ist, bzw. bleibt. Tschüß ALCYON Antwort: Moin Gegenleser, eine qualifizierte Auskunft erhältst du von dem Finanzbeamten, der auch für deine Einkommensteuererklärung zuständig ist. |
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