Handfunke oder fest

Frage:
Kurze Frage: UKW Funke, fest oder mobil?? Mobil hat den Vorteil direkt im Cockpit bedienbar, auch in widrigen umständen. Kürzere Reichweite aber in Küstengewässern vielleicht tolerierbar?? Für Meinungsäußerungen wäre ich dankbar.
Gruß
dahabcon
Antwort:

Hallo dahabcon (welch ein Name ... ! :wink: ),

siehe deine Ausbildung zum Funkzeugnis ... :

Eine Mobil-Funke darf nur dann benutzt werden, wenn eine feste Funkstation MIT Zulassung und Urkunde von der RegTP vorhanden ist!

Insofern ist die Frage "gesetzlich" beantwortet.

Ich habe eine feste Funkstation unten und immer die Mobilfunke am Steuerstand. Reichweite der Mobilen: bis max 5 sm.
Auf dem neuen Dampfer werde ich mir ggf (sofern UGies das hin bekommt...) ein Zweitbedienteil am Steuerstand montieren. Dann habe ich die volle Reichseite auch dort. Aber da die Funke nur für den Notfall ist (ich HASSE das dämliche Gequatsche), wird der arme Uwe auf den Einbau wohl verzichten dürfen - dann freut er sich!

Gruß
Ray
Antwort:

... Und im Binnenbereich darf die Handfunke nicht betrieben werden. :wink:
Antwort:

liest man nicht immer wieder dass aufgrund von neuen Regelungen jetzt auch mobile UKW Geräte als SeeFSt betrieben werden dürfen wenn keine fest installierte an Bord ist?
Antwort:

Nein, dahabcon (Himmel, gibt es einen Namen ... ? 8-O )

Das hast du bestimmt nicht gelesen ... :roll:
Gruß
Ray
Antwort:

also, wie bereits gesagt,

ich habe ebenfalls ein fest montiertes mit dsc im keller und an der lenksäule das handy in einer ladehalterung. das hat sich so bestens bewährt. dass die reichweite des handys nicht so doll ist, spielt überhaupt keine rolle. brauchen tu ichs wenn mir ein dampfer vor die nase fährt oder im hafenbereich. und für das tuts alleweil. eigentlich hab ich sogar zwei handies. eines ist für die truppe, die mit dem tender abrauscht. und wenns nur zum brötchen holen ist. fixgerät und auch handies sind von simrad. ich würde sie wieder kaufen.
Antwort:

Nach den aktuellen Regelungen kann eine Handfunke, die Anschlussmöglichkeit für externe Antenne, Mikrofon und Stromversorgung bietet, als alleinige Seefunkstelle auf Nicht ausrüstungspflichtigen Sportbooten zugelassen werden, sofern eine RegTP Referenznummer vorhanden ist.
Nur - fürs gleiche Geld gibt es Feststationen, die auch spritzwassergeschützt oder sogar nach IPX 7 wasserfest sind - und die haben DSC und ggfls. ATIS und naturgemäß eine höhere Leistung. Macht also wirtschaftlich keinen Sinn.
Antwort:

hmmm ....

Anfrage bei der RegTP letzte Woche sagt etwas anderes ... nämlich die "alte" Regelung wie oben :-?
Stefan, hast du das schriftlich oder einen Quellennachweis?

Ray
Antwort:

Könnte jetzt ein paar Referenzbootsnamen aufführen, aber das lasse ich mal, sonst steht das wieder woanders.
Aufgrund der Ausrüstungsvorschriften gibt es einen - praktisch aber vernachlässigbaren - Unterschied:
Eine Feststation erhält eine Frequenzzuteilungsurkunde.
Eine Handfunke erhält eine vorläufige Frequenzzuteilungsurkunde ( braucht aber nicht erneuert werden ).
Sprich - in Praxis - sollte die DSC-Pflicht ausgeweitet werden, kann es sein, das die Zuteilungsurkunde erlischt.
Aber - ganz klar - wer den Platz und Strom an Bord hat, sollte wirklich eine Feststation installieren. Technische Vorteile und vernachlässigbarer Preisunterschied.
Antwort:

:-? :-? :-?
@steff0599
Ich dachte, dass seit Anfang des Jahres nur noch Frequenzzuteilungen für DSC-konforme Seefunkstellen erteilt würden - und es gibt m.W. keine Handfunke mit DSC-Kontroller, die in D zugelassen ist. Im Endeffekt würde das die Rückkehr zur alten Regelung bedeuten: Keine Handfunke ohne stationäre Anlage.
:-? :-? :-?
Antwort:

Hmmmm. Ihr könnt einen aber auch verunsichern.....

Es besteht nach wie vor keine Pflicht für Sportboote, eine DSC-Anlage zu installieren. Wird auch nicht kommen.
Es werden nur keine alten DSC-Geräte mehr zugelassen, das gilt aber bereits seit 01.01.2004. -> technische Änderung: Kanalbelegung / nutzung. Es gilt aber nur für Kanal 87 und 88. Diese Kanäle dürfen nur noch im Simplexbetrieb benutzt werden, ehemals Duplex. Diese Vorschrift erfüllen aber auch Handgeräte, zumindest diejenigen, die eine RegTP Referenznummer haben.
Quelle:
Telefonat: RegTp Referenz Nummer 73310XX wird problemlos genehmigt.
Nur als Beispiel.
Und das gilt ganz sicher auch weiterhin für alle anderen Handgeräte neuester Spezifikation. ( am besten vorher nachfragen ).
Nur - nochmal: warum sollte jemand, der eine Batterie an Bord hat, auf den zusätzlichen Nutzen der Feststation verzichten ?
@ ray: Dein Boot ist einfach zu gross...... :wink: