CE-Kennzeichnung

Frage:
Frage zur Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten.

Ein Boot Baujahr 1977 Hersteller unbekannt, Eigenausbau und es gibt keine Papiere zu diesem Boot.
Das Boot ist vor Juni 1998 in den Verkehr gebracht worden.

Ist hier auch eine CE-Kennzeichnung notwendig oder gilt die Verordnung nur für das Inverkehrbringen von neuen Sportbooten?
Wenn ja, wie kommt man in so einem Fall an die CE-Kennzeichnung?

MfG joohnf
Antwort:

Wieso? ist doch schon "In Verkehr gebracht worden" Also trifft es m. E. nicht mehr zu. Ich habe in den letzten 3 Jahren 4 Boote zugelassen, Änderungen eintragen lassen. Ich würde was weiß ich wie oft von der Entenpolizei kontroliert. Nach einer CE-Zulassung wurde ich NIE gefragt.
Ist fast die selbe Lachnummer wie das E1 für die Zulassung beim kfz.
Antwort:

hallo,

lies mal in der letzten bootsbörse, steht ein ausführlicher artikel zu dem thema, ich denke auch das du nichts beachten brauchst, wenn es vor dem Termin in einem EU-Land zugelassen war und nicht wieder neu eingeführt wird. Vorsicht z. b. bei booten aus kroatien
Antwort:

Wenn du die in Verkehr Bringung vor 1998 irgendwie belegen kannst brauchst kein CE und hast aus der Richtung auch keine Probleme zu erwarten.

Bernd
Antwort:

Ein Boot Baujahr 1977 Hersteller unbekannt, Eigenausbau und es gibt keine Papiere zu diesem Boot.
Das Boot ist vor Juni 1998 in den Verkehr gebracht worden.

Ist hier auch eine CE-Kennzeichnung notwendig oder gilt die Verordnung nur für das Inverkehrbringen von neuen Sportbooten?